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#13 Recht zum Gegenschlag – Wie du mir, so ich dir
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In Folge 13 meines Podcasts "Der Medienanwalt" widme ich mich einer spannenden und juristisch hochrelevanten Thematik: dem sogenannten Recht zum Gegenschlag im öffentlichen Meinungsstreit. Wo endet freie Meinungsäußerung, und wo beginnen Beleidigung, Schmähkritik oder sogar strafbare Nötigung?
Wir werfen einen Blick auf einen aktuellen Fall und sprechen darüber, wann scharfe Kritik zulässig ist und wann rechtliche Konsequenzen drohen. Dabei klären wir, warum persönliche Angriffe, die nur auf Herabwürdigung abzielen, rechtlich nicht geschützt sind, und wie Gerichte zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten abwägen.
Im Fokus steht die Frage, wie weit das sogenannte Recht zum Gegenschlag geht – gerade in hitzigen politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen.
Hört rein und erfahrt, wie das Recht die Balance zwischen freier Meinungsäußerung und persönlicher Ehre schützt. Wenn euch die Folge gefällt, teilt sie mit euren Freunden, folgt meinem Podcast und diskutiert mit uns auf Social Media. Auf YouTube, TikTok, Instagram, LinkedIn und Twitter findet ihr noch mehr spannende Einblicke in die Welt des Medienrechts.
Unsere Kanzlei findet ihr hier:
Auch in den sozialen Medien
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Geßner Legal Unter den Linden 12, 10117 Berlin Große Bleichen 1-3, 20354 Hamburg
Telefon: +49 – 30 – 921011500 Telefax: +49 – 30 – 921011501 E-Mail: kontakt@gessner-legal.de Webseite: www.gessner-legal.de
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#13 Recht zum Gegenschlag – Wie du mir, so ich dir
Der Medienanwalt - Rechtspodcast zu den Themen Medien, Marken, Werbung und Sport
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In Folge 13 meines Podcasts "Der Medienanwalt" widme ich mich einer spannenden und juristisch hochrelevanten Thematik: dem sogenannten Recht zum Gegenschlag im öffentlichen Meinungsstreit. Wo endet freie Meinungsäußerung, und wo beginnen Beleidigung, Schmähkritik oder sogar strafbare Nötigung?
Wir werfen einen Blick auf einen aktuellen Fall und sprechen darüber, wann scharfe Kritik zulässig ist und wann rechtliche Konsequenzen drohen. Dabei klären wir, warum persönliche Angriffe, die nur auf Herabwürdigung abzielen, rechtlich nicht geschützt sind, und wie Gerichte zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten abwägen.
Im Fokus steht die Frage, wie weit das sogenannte Recht zum Gegenschlag geht – gerade in hitzigen politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen.
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