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Das Onlinezugangsgesetz OZG und der Datenschutz

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Datenschutz PRAXIS im Gespräch mit Prof. Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz

Über 6.000 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, zusammengefasst in 575 OZG-Leistungsbündeln, müssen digitalisiert werden. Darüber hinaus muss eine IT-Infrastruktur entstehen, die Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einfachen Zugriff auf diese Leistungen ermöglicht.

Prof. Dr. Thomas Petri ist als Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz auf Grund der bayerischen Besonderheit ausschließlich für die öffentlichen Stellen zuständig und deshalb als kompetenter Gesprächspartner zum OZG geradezu prädestiniert.

Links: Diese Podcast-Folge wird gesponsert durch einen Produkttipp von WEKA Media: Mit WEKA Manager Verarbeitungstätigkeiten können Sie Ihr Verarbeitungsverzeichnis nach Artikel 30 DSGVO ganz einfach dokumentieren. Die Vorteile: • Die flexibel anpassbare Musterstruktur, • über 100 Muster-Verarbeitungstätigkeiten im praktischen Wordformat, • weitere Features wie das DSFA-Tool und • ein umfangreiches Fachinfo-Modul mit Gesetzestexten. Die Software ist mandantenfähig und Sie können Multiuserlizenzen dafür erwerben. Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.weka.de/9245

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Розділи

1. Intro (00:00:00)

2. Werbung (00:00:22)

3. Begrüßung (00:01:16)

4. Überblick über das Thema (00:02:00)

5. Was hat es aus Datenschutzsicht mit dem OZG auf sich? (00:02:42)

6. Sehen Sie generell das Risiko, dass im E-Government die Datenminimierung zu wenig Beachtung finden könnte? (00:08:21)

7. Wie werden bei der Registermodernisierung die Betroffenenrechte gewahrt? (00:10:30)

8. Was hat es denn mit dem Einsatz des Datenschutzcockpits im OZG auf sich? (00:14:10)

9. Welche Risiken sehen Sie bei der Zentralisierung von Datenbeständen? (00:17:22)

10. Spielt das Outsourcing kommunaler Informationstechnologie an die Privatwirtschaft bei der OZG-Umsetzung eine Rolle? (00:20:35)

11. Wie wichtig sind vertrauenswürdige Sicherungsmaßnahmen bei digitalen Verwaltungsleistungen? (00:23:50)

12. Sind die Prüfungen auf den Schutzbedarf bei so vielen Verwaltungsleistungen durch die Aufsichtsbehörden leistbar? (00:26:55)

13. Wenn jemand behaupten würde, der Datenschutz sei ein Hemmschuh bei der Umsetzung des OZG, was würden Sie antworten? (00:31:40)

14. Könnten Sie uns noch etwas zum Single Digital Gateway der EU sagen? (00:34:55)

15. Wie sind Sie als föderale Aufsichtsbehörden in die Entwicklungsprozesse zum OZG durch die verschiedenen Verwaltungsebenen Bund, Länder und Kommunen eingebunden? (00:38:33)

16. Was erwarten Sie von einer neuen Regierung im Hinblick auf die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung? (00:40:44)

50 епізодів

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5. Was hat es aus Datenschutzsicht mit dem OZG auf sich? (00:02:42)

6. Sehen Sie generell das Risiko, dass im E-Government die Datenminimierung zu wenig Beachtung finden könnte? (00:08:21)

7. Wie werden bei der Registermodernisierung die Betroffenenrechte gewahrt? (00:10:30)

8. Was hat es denn mit dem Einsatz des Datenschutzcockpits im OZG auf sich? (00:14:10)

9. Welche Risiken sehen Sie bei der Zentralisierung von Datenbeständen? (00:17:22)

10. Spielt das Outsourcing kommunaler Informationstechnologie an die Privatwirtschaft bei der OZG-Umsetzung eine Rolle? (00:20:35)

11. Wie wichtig sind vertrauenswürdige Sicherungsmaßnahmen bei digitalen Verwaltungsleistungen? (00:23:50)

12. Sind die Prüfungen auf den Schutzbedarf bei so vielen Verwaltungsleistungen durch die Aufsichtsbehörden leistbar? (00:26:55)

13. Wenn jemand behaupten würde, der Datenschutz sei ein Hemmschuh bei der Umsetzung des OZG, was würden Sie antworten? (00:31:40)

14. Könnten Sie uns noch etwas zum Single Digital Gateway der EU sagen? (00:34:55)

15. Wie sind Sie als föderale Aufsichtsbehörden in die Entwicklungsprozesse zum OZG durch die verschiedenen Verwaltungsebenen Bund, Länder und Kommunen eingebunden? (00:38:33)

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