Kündigung durch den Auftragnehmer
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Kündigung durch den Auftragnehmer
Zu finden in der VOB/B §9 und im BGB §643.
Dieses Mal wird es ein sehr kurzer Artikel, denn tatsächlich sind die Kündigungsrechte des Unternehmers gegenüber dem Kunden ziemlich eingeschränkt.
Das kann man tatsächlich schon optisch in der VOB/B auf einen Blick erkennen: während §8 (Kündigung durch den AG) sich über gut eineinhalb Seiten erstreckt, nimmt §9 gerade mal ein Drittel einer Seite in Anspruch.
Wichtigster Unterschied zum Kündigungsrecht des AG: es gibt für den AN KEINE freie Kündigung. Während der Bauherr dem AN theoretisch jederzeit und ohne, dass ein objektiver Anlass dafür vorliegt kündigen kann, braucht der Unternehmer dafür zwingend einen wichtigen Grund! Dies gilt sowohl für BGB, als auch VOB/B. Nur weil also ein Bauherr vielleicht etwas unbequemer oder vielleicht sogar „nervig“ ist, gibt es Ihnen nicht das Recht, sich aus dem Vertrag so einfach zu verabschieden.
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