Kündigung durch den Auftraggeber
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Das Kündigungsrecht durch den Auftraggeber (AG)
Zu finden in der VOB/B §8, BGB §648, §648a, §650h
Es kommt – zum Glück recht selten – immer wieder mal vor, dass ein Bauherr den Vertrag kündigt, egal, ob es sich um einen BGB- oder VOB-Vertrag handelt. Gekündigt werden kann ein Vertrag ab Unterzeichnung des Bauvertrags bis zur „abnahmereifen“ Fertigstellung des jeweiligen Gewerks.
Die Gründe dafür sind vielfältig, z.B. unüberbrückbare Differenzen zwischen den Vertragsparteien, Mängel, Streitigkeiten, Terminverzug uvm…
Dann stellen sich natürlich folgende Fragen: kann der Bauherr das so einfach machen und wenn ja, wie muss ich rechtssicher reagieren, was sind die rechtlichen – und finanziellen – Folgen für mich? Gibt es Grauzonen, die ich ausloten kann?
Zunächst einmal: JA, der AG kann „einfach so“ den Vertrag kündigen und noch schlimmer, ich muss ihm dazu nicht einmal einen besonderen Grund geben!
Wir unterscheiden nämlich grundsätzlich 2 Arten von Kündigung durch den Auftraggeber:
1. Die freie Kündigung
2. Die Kündigung aus wichtigem Grund
Wie Sie nun angemessen, richtig und vor allem schnell reagieren (müssen!), um durch Leichtsinn nicht noch mehr Nachteile zu erleiden, hören Sie in diesem Podcast.
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