#Rechtsprechung: Das haben wir doch schon immer so gemacht!
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"Das haben wir doch schon immer so gemacht!" Das ist nicht nur ein Spruch der einem - häufiger als man möchte - begegnet, sondern der auch im juristischen Kontext immer wieder auftaucht. Und das nicht nur im Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden, sondern bis herauf in die höchsten Ebenen. In der heutigen Folge beschreibt dieser Spruch die Begründung einer Klage in einem Satz, die ein Bundeskanzler a.D. gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben hat. Was es mit dieser Klage auf sich hatte, erklärt Euch in dieser Folge Christian Sommer.
Der Folge liegt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zugrunde, die wir im Gutachtenstil aufbereitet und in unserer Zeitschrift "RÜ-RechtsprechungsÜbersicht" veröffentlicht haben. Ihr findet die Entscheidung in der RÜ 2023, S. 656 ff. Weitere Informationen zur RÜ sowie eine ausführliche Leseprobe findet Ihr hier: shop.alpmann-schmidt.de/RÜ
In unserem Intro erwähnt: Unsere neue Reihe "EX-Examensklausuren"! Unter shop.alpmann-schmidt.de/EX findet Ihr eine ausführliche Leseprobe und weitere Informationen.
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