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#55 "Im Übrigen werden Sie mich nicht in den Tod treiben": Die Entgleisung einer OGH-Vizepräsidentin

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In dieser Episode verlese und kontextualisiere ich eine Serie von E-Mails, die mir die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs von ihrem Justiz-Account geschickt hat. Sie waren allesamt Antworten auf eine offizielle Medienanfrage, die ich an Sie gerichtet hatte.

Die Mails gibt es hier zum Nachlesen.

Die Geschichte beginnt mit einer Medienanfrage an Eva Marek am Vormittag des 31. Jänner, geschrieben in meinem und Fabian Schmids Namen.

"Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin Marek,

ich wende mich an Sie iZ mit einer Recherche zur Causa Stadterweiterungsfonds. Die gegenständliche Anfrage erfolgt im Namen meines Podcasts Die Dunkelkammer und des Standard, Fabian Schmid ist in cc.

Wir ersuchen höflichst um Beantwortung bis morgen, Donnerstag, 10.00 Uhr.

Uns liegt eine justizinterne Dokumentation vor, die Vorgänge im Vorfeld der Anklageerhebung 2019 behandelt. Wie Ihnen sicher erinnerlich ist, gab es 2020 eine Prüfung zu möglichen Dienstpflichtverletzungen im Bereich der OStA rund um die Behandlung und Erledigung des Verfahrenskomplexes Stadterweiterungsfonds. Im Ergebnis brachte die dienstaufsichtsbehördliche Befundaufnahme keine Anhaltspunkte für weiter zu verfolgende Dienstpflichtverletzungen. Im Zuge der Prüfung wurde ua festgestellt, dass Sie sich als OStA-Leiterin "jeglicher Handlung" in diesem Verfahren enthalten hatten.

Laut einem vorliegenden Amtsvermerk vom 7. Mai 2020 hatte Mag .… (Anm: in der Anfrage steht hier der Name einer damaligen OStA-Sachbearbeiterin) bei ihrer Befragung durch LOStA Fuchs auch bestätigt, von Ihnen 2015 keine Anweisung zur Verfahrenserledigung erhalten zu haben.

Sie schränkte dies allerdings mit einem „aber“ ein: Demnach hätten Sie sich "aus fachlichen Gründen skeptisch zu den Grundlagen der Anklage gezeigt (Wörtlich laut Amtsvermerk: "Sie zeigte sich aber aus fachlichen Gründen skeptisch zu den Grundlagen der Anklage“). Können Sie diese Aussage gegenüber Mag.a … getätigte Aussage bestätigen? Und wollen Sie uns mitteilen, wie Sie damals zu dieser Einschätzung gelangt waren, nachdem Sie sich zugleich für befangen erklärt hatten?

Dank für Ihre Bemühungen! Hochachtungsvoll, Michael Nikbakhsh"

Die Vizepräsidentin antwortet am 31. Jänner, 22.26 Uhr

"Sehr geehrter Herr Nikbakhsh,
wie sie völlig richtig festhalten, habe ich mich „jeglicher Handlung“ in diesem
Verfahren enthalten. Das Verfahren selbst wurde mit Freispruch rechtskräftig beendet.
Eine konkrete Erinnerung an eine angebliche Skepsis, die bereits Jahre zurück
liegen soll, habe ich nicht.

Es ist aber durchaus möglich, dass in diesem Verfahren aufgetretene Rechtsfragen
- wie auch sonst - im Kollegenkreis der OStA Wien abstrakt erörtert wurden, wobei
solche rechtlichen Diskussionen stets ergebnisoffen geführt wurden.
Beste Grüße Eva Marek"

Ich antworte am 1.Februar. 20.18 Uhr

"Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin,
wollte mich auf diesem Weg noch für die Beantwortung bedanken. Mit freundlichen Grüßen Michael Nikbakhsh"
Am 2. Februar, 5.30 Uhr, erscheint mein Podcast, in welchem ich über die Recherchen zur Causa Stadterweiterungsfonds berichte.

Ab dem 3. Februar liegt der gemeinsam mit Fabian Schmid verfasste Standard-Text (Printausgabe) vor, ab dem 4. Februar die Onlinefassung

Am 3. Februar, 14.27 Uhr, erreicht mich Mareks erste Reaktion auf die Berichterstattung.

Sie kommt wieder über den Justiz-Account und ist eine Replik auf meine Anfrage vom 31. Jänner.

"… Sie wissen genau, dass das alles nicht stimmt,
von Ihnen bin ich wirklich enttäuscht, von Ihrem
Mitstreiter habe ich nichts anderes erwartet!"

Um 15.13 Uhr folgt ein zweites Mail der Vizepräsidentin:

"… wie Sie auch ganz genau wissen, gab es keine Erledigung
von Frau Mag … (Anm.: die damalige OStA-Sachbearbeiterin), ich habe über Jahre über diese Unwahrheiten
geschwiegen, aber das war jetzt wirklich zu viel... dass Ihr Mitstreiter als politischer
Aktivist bezeichnet werden darf, sollte Ihnen mit diesen unglaublichen
Unwahrheiten zu denken geben!
Mir persönlich tut es leid, weil ich Sie ja eigentlich sehr geschätzt habe!"

Um 15.15 Uhr ein drittes E-Mail:

"… und Ihren Zynismus, dass Sie sich für meine
Antwort bedanken, brauche ich auch gar nicht!"

Um 15.28 Uhr dann das vierte:

"... im Übrigen werden Sie mich nicht in den Tod treiben..."

Um 15.30 Uhr das fünfte:

"... und wenn doch, wird Ihnen Ihr Mitstreiter herzlich gratulieren!"

Um 18.41 das sechste, hier bin ich aber nur in cc – es richtet sich an die frühere OStA-Sachbearbeiterin im Fall Stadterweiterungsfonds, die heute Richterin am Oberlandesgericht Wien ist:

"Sie werden Verständnis dafür haben. dass ich diese
Lüge, Sie hätten einen aktenkundigen Entscheidungsentwurf
in der Causa Stadterweiterungsfond erstellt, nicht weiter
nicht kommentieren werde.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende
Eva Marek"

Ich antworte am 4.2. 20.46 Uhr

"Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin Marek,

wäre es dabei geblieben, dass Sie sich im Rahmen der Beantwortung einer offiziellen (!) Medienanfrage derart im Ton vergreifen - soll sein, ich bin milieubedingte Unmutsäußerungen gewöhnt.

Was Sie sich hier herausnehmen, geht allerdings weit über das Maß des Verzeihlichen hinaus.

Sie haben einen nicht rechtskräftigen Beschluss des OLG Wien vom 19.1. 2024 argumentativ benutzt, um Fabian Schmid übelst in Diskredit zu bringen.

Dies zu einem Zeitpunkt, da der Standard und Koll. Schmid noch prüfen, ob sie in dieser Sache ao Revisionsrekurs beim OGH erheben - bei jenem OGH, dessen Vizepräsidentin gar kein Hehl aus Ihrer Voreingenommenheit macht – und Ihr persönliches Urteil längst gefällt hat.

Ist Ihnen eigentlich bewusst, was Sie dadurch auslôsen?

Sie haben in einem noch offenen Verfahren, das in einem nächsten Schritt den OGH involvieren könnte, unmissverständlich Partei ergriffen.

Im Ergebnis bedeutet das, dass der Standard und Fabian Schmid unter keinen Umständen mehr ein faires Verfahren vor dem OGH mehr erwarten können. Und zwar unabhängig davon, ob Sie sich wieder – offiziell – für befangen erklären.

Als ob das nicht schon ungeheuerlich genug wäre, bezichtigen Sie mich implizit, Christian Pilnacek in den Tod getrieben zu haben – und explizit, es nunmehr auch bei Ihnen zu versuchen.

Und als ob das nicht ungeheuerlich genug wäre, bezichtigen Sie Fabian Schmid, mir „herzlich zu gratulieren“ - für den Fall, dass ich mit meinem Vorhaben Erfolg hätte.

Weil das alles immer noch nicht genug ist, unterstellen Sie mir, absichtlich Unwahrheiten zu verbreiten. Angeblich wüsste ich, dass "das alles“ nicht stimme. Was genau soll „das alles“ sein?

Und wo genau haben Sie gelesen, dass es eine „Erledigung“ vonseiten Mag.a … (Anm. die damalige Sachbearbeiterin der OStA) gegeben habe? In dem Text steht, dass der Akt damals unerledigt an Ihren Stv gewandert ist.

Wir hatten Sie gefragt, wie Sie die von Mag.a … beschriebene „Skepsis“ erklären, wo Sie sich doch zugleich für befangen erklärt hatten. So ausweichend und unschlüssig Ihre Antwort darauf auch gewesen sein mag – wir haben diese veröffentlicht.

Hätten Sie Mag.a … im Rahmen Ihrer Beantwortung der Lüge bezichtigt (wie Sie es jetzt tun), hätten wir auch das veröffentlicht.

Für den Fall, dass Sie mir weitere Ungeheuerlichkeiten unterstellen wollen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir hier keine private Kommunikation führen. All das geschieht im Kontext meiner ursächlichen offiziellen Medienanfrage.

Wir veröffentlichen das. Michael Nikbakhsh"

Darauf kam zunächst keine Antwort, weshalb ich am Nachmittag des 5. Februar das Justizministerium und den OGH-Präsidenten Georg Kodek informierte.

Kodek teilte mir umgehend mit, dass er mit der Vizepräsidentin "ein ausführliches, sehr konstruktives Gespräch geführt" habe: "Darin habe ich sie ersucht, auch in privater Kommunikation mit Medienvertretern auch in Bezug auf Vorgänge, die nicht ihre Funktion am Obersten Gerichtshof betreffen, das Sachlichkeitsgebot zu wahren und von der Äußerung persönlicher bzw. emotionaler Befindlichkeiten Abstand zu nehmen."

Und Kodek avisierte auch eine Nachricht Mareks. Sie werde in einem E-Mail ihr Bedauern zum Ausdruck bringen.

Das hat die Vizepräsidentin dann auch am 5. Februar, 17.23 Uhr, getan.

"Sehr geehrter Herr Nikbakhsh!
Ich möchte festhalten, dass meine emotionalen Mails
keine Reaktion auf Ihre offizielle Anfrage waren. Sie waren
vielmehr Ausdruck meiner rein persönlichen Enttäuschung
über die Berichterstattung, die ich nur Ihnen gegenüber nicht
vorenthalten wollte.
Ich bedaure es sehr, wenn bei Ihnen der Eindruck entstanden ist,
ich hätte Sie mit dem tragischen Ableben von Christian Pilnacek in
Zusammenhang gebracht. Das war keineswegs beabsichtigt.
Dass es in der Causa Stadterweiterungsfonds einen
Erledigungsentwurf der Sachbearbeiterin gegeben haben soll,
der angeblich aus dem Akt "verschwunden" sein soll, war einer
der Kernvorwürfe der seinerzeitigen anonymen Strafanzeige
(Punkt 2.2.) unter anderem gegen mich - darauf bezog sich
mein höchst missverständliches Mail.
Vielleicht haben Sie Verständnis, dass mich diese fortlaufende
Berichterstattung über Jahre zurückliegende Vorgänge betreffend
meine seinerzeitige - bereits mehr als sechs Jahre zurückliegende -
Funktion als Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, bei denen
ich mir nichts vorzuwerfen habe, an meine emotionalen Grenzen
stoßen lässt.
Dennoch bedauere ich meine emotionale Reaktion und werde
eine solche in Zukunft mit Sicherheit unterlassen.
Beste Grüße Eva Marek"

Was von diesem vorerst letzten Mail bleibt, ist, dass die Vizepräsidentin des OGH die Kommunikation mit einem Journalisten ins Private zu ziehen versucht, wo sie nicht hingehört.

Und sie rückt auch nicht von ihren zentralen Vorwürfen gegen Fabian Schmid und mich ab.

Sie hat diese nicht zurückgenommen und sich dafür auch nicht entschuldigt.

Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit.

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Die Geschichte beginnt mit einer Medienanfrage an Eva Marek am Vormittag des 31. Jänner, geschrieben in meinem und Fabian Schmids Namen.

"Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin Marek,

ich wende mich an Sie iZ mit einer Recherche zur Causa Stadterweiterungsfonds. Die gegenständliche Anfrage erfolgt im Namen meines Podcasts Die Dunkelkammer und des Standard, Fabian Schmid ist in cc.

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Uns liegt eine justizinterne Dokumentation vor, die Vorgänge im Vorfeld der Anklageerhebung 2019 behandelt. Wie Ihnen sicher erinnerlich ist, gab es 2020 eine Prüfung zu möglichen Dienstpflichtverletzungen im Bereich der OStA rund um die Behandlung und Erledigung des Verfahrenskomplexes Stadterweiterungsfonds. Im Ergebnis brachte die dienstaufsichtsbehördliche Befundaufnahme keine Anhaltspunkte für weiter zu verfolgende Dienstpflichtverletzungen. Im Zuge der Prüfung wurde ua festgestellt, dass Sie sich als OStA-Leiterin "jeglicher Handlung" in diesem Verfahren enthalten hatten.

Laut einem vorliegenden Amtsvermerk vom 7. Mai 2020 hatte Mag .… (Anm: in der Anfrage steht hier der Name einer damaligen OStA-Sachbearbeiterin) bei ihrer Befragung durch LOStA Fuchs auch bestätigt, von Ihnen 2015 keine Anweisung zur Verfahrenserledigung erhalten zu haben.

Sie schränkte dies allerdings mit einem „aber“ ein: Demnach hätten Sie sich "aus fachlichen Gründen skeptisch zu den Grundlagen der Anklage gezeigt (Wörtlich laut Amtsvermerk: "Sie zeigte sich aber aus fachlichen Gründen skeptisch zu den Grundlagen der Anklage“). Können Sie diese Aussage gegenüber Mag.a … getätigte Aussage bestätigen? Und wollen Sie uns mitteilen, wie Sie damals zu dieser Einschätzung gelangt waren, nachdem Sie sich zugleich für befangen erklärt hatten?

Dank für Ihre Bemühungen! Hochachtungsvoll, Michael Nikbakhsh"

Die Vizepräsidentin antwortet am 31. Jänner, 22.26 Uhr

"Sehr geehrter Herr Nikbakhsh,
wie sie völlig richtig festhalten, habe ich mich „jeglicher Handlung“ in diesem
Verfahren enthalten. Das Verfahren selbst wurde mit Freispruch rechtskräftig beendet.
Eine konkrete Erinnerung an eine angebliche Skepsis, die bereits Jahre zurück
liegen soll, habe ich nicht.

Es ist aber durchaus möglich, dass in diesem Verfahren aufgetretene Rechtsfragen
- wie auch sonst - im Kollegenkreis der OStA Wien abstrakt erörtert wurden, wobei
solche rechtlichen Diskussionen stets ergebnisoffen geführt wurden.
Beste Grüße Eva Marek"

Ich antworte am 1.Februar. 20.18 Uhr

"Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin,
wollte mich auf diesem Weg noch für die Beantwortung bedanken. Mit freundlichen Grüßen Michael Nikbakhsh"
Am 2. Februar, 5.30 Uhr, erscheint mein Podcast, in welchem ich über die Recherchen zur Causa Stadterweiterungsfonds berichte.

Ab dem 3. Februar liegt der gemeinsam mit Fabian Schmid verfasste Standard-Text (Printausgabe) vor, ab dem 4. Februar die Onlinefassung

Am 3. Februar, 14.27 Uhr, erreicht mich Mareks erste Reaktion auf die Berichterstattung.

Sie kommt wieder über den Justiz-Account und ist eine Replik auf meine Anfrage vom 31. Jänner.

"… Sie wissen genau, dass das alles nicht stimmt,
von Ihnen bin ich wirklich enttäuscht, von Ihrem
Mitstreiter habe ich nichts anderes erwartet!"

Um 15.13 Uhr folgt ein zweites Mail der Vizepräsidentin:

"… wie Sie auch ganz genau wissen, gab es keine Erledigung
von Frau Mag … (Anm.: die damalige OStA-Sachbearbeiterin), ich habe über Jahre über diese Unwahrheiten
geschwiegen, aber das war jetzt wirklich zu viel... dass Ihr Mitstreiter als politischer
Aktivist bezeichnet werden darf, sollte Ihnen mit diesen unglaublichen
Unwahrheiten zu denken geben!
Mir persönlich tut es leid, weil ich Sie ja eigentlich sehr geschätzt habe!"

Um 15.15 Uhr ein drittes E-Mail:

"… und Ihren Zynismus, dass Sie sich für meine
Antwort bedanken, brauche ich auch gar nicht!"

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"... im Übrigen werden Sie mich nicht in den Tod treiben..."

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Um 18.41 das sechste, hier bin ich aber nur in cc – es richtet sich an die frühere OStA-Sachbearbeiterin im Fall Stadterweiterungsfonds, die heute Richterin am Oberlandesgericht Wien ist:

"Sie werden Verständnis dafür haben. dass ich diese
Lüge, Sie hätten einen aktenkundigen Entscheidungsentwurf
in der Causa Stadterweiterungsfond erstellt, nicht weiter
nicht kommentieren werde.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende
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"Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin Marek,

wäre es dabei geblieben, dass Sie sich im Rahmen der Beantwortung einer offiziellen (!) Medienanfrage derart im Ton vergreifen - soll sein, ich bin milieubedingte Unmutsäußerungen gewöhnt.

Was Sie sich hier herausnehmen, geht allerdings weit über das Maß des Verzeihlichen hinaus.

Sie haben einen nicht rechtskräftigen Beschluss des OLG Wien vom 19.1. 2024 argumentativ benutzt, um Fabian Schmid übelst in Diskredit zu bringen.

Dies zu einem Zeitpunkt, da der Standard und Koll. Schmid noch prüfen, ob sie in dieser Sache ao Revisionsrekurs beim OGH erheben - bei jenem OGH, dessen Vizepräsidentin gar kein Hehl aus Ihrer Voreingenommenheit macht – und Ihr persönliches Urteil längst gefällt hat.

Ist Ihnen eigentlich bewusst, was Sie dadurch auslôsen?

Sie haben in einem noch offenen Verfahren, das in einem nächsten Schritt den OGH involvieren könnte, unmissverständlich Partei ergriffen.

Im Ergebnis bedeutet das, dass der Standard und Fabian Schmid unter keinen Umständen mehr ein faires Verfahren vor dem OGH mehr erwarten können. Und zwar unabhängig davon, ob Sie sich wieder – offiziell – für befangen erklären.

Als ob das nicht schon ungeheuerlich genug wäre, bezichtigen Sie mich implizit, Christian Pilnacek in den Tod getrieben zu haben – und explizit, es nunmehr auch bei Ihnen zu versuchen.

Und als ob das nicht ungeheuerlich genug wäre, bezichtigen Sie Fabian Schmid, mir „herzlich zu gratulieren“ - für den Fall, dass ich mit meinem Vorhaben Erfolg hätte.

Weil das alles immer noch nicht genug ist, unterstellen Sie mir, absichtlich Unwahrheiten zu verbreiten. Angeblich wüsste ich, dass "das alles“ nicht stimme. Was genau soll „das alles“ sein?

Und wo genau haben Sie gelesen, dass es eine „Erledigung“ vonseiten Mag.a … (Anm. die damalige Sachbearbeiterin der OStA) gegeben habe? In dem Text steht, dass der Akt damals unerledigt an Ihren Stv gewandert ist.

Wir hatten Sie gefragt, wie Sie die von Mag.a … beschriebene „Skepsis“ erklären, wo Sie sich doch zugleich für befangen erklärt hatten. So ausweichend und unschlüssig Ihre Antwort darauf auch gewesen sein mag – wir haben diese veröffentlicht.

Hätten Sie Mag.a … im Rahmen Ihrer Beantwortung der Lüge bezichtigt (wie Sie es jetzt tun), hätten wir auch das veröffentlicht.

Für den Fall, dass Sie mir weitere Ungeheuerlichkeiten unterstellen wollen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir hier keine private Kommunikation führen. All das geschieht im Kontext meiner ursächlichen offiziellen Medienanfrage.

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Darauf kam zunächst keine Antwort, weshalb ich am Nachmittag des 5. Februar das Justizministerium und den OGH-Präsidenten Georg Kodek informierte.

Kodek teilte mir umgehend mit, dass er mit der Vizepräsidentin "ein ausführliches, sehr konstruktives Gespräch geführt" habe: "Darin habe ich sie ersucht, auch in privater Kommunikation mit Medienvertretern auch in Bezug auf Vorgänge, die nicht ihre Funktion am Obersten Gerichtshof betreffen, das Sachlichkeitsgebot zu wahren und von der Äußerung persönlicher bzw. emotionaler Befindlichkeiten Abstand zu nehmen."

Und Kodek avisierte auch eine Nachricht Mareks. Sie werde in einem E-Mail ihr Bedauern zum Ausdruck bringen.

Das hat die Vizepräsidentin dann auch am 5. Februar, 17.23 Uhr, getan.

"Sehr geehrter Herr Nikbakhsh!
Ich möchte festhalten, dass meine emotionalen Mails
keine Reaktion auf Ihre offizielle Anfrage waren. Sie waren
vielmehr Ausdruck meiner rein persönlichen Enttäuschung
über die Berichterstattung, die ich nur Ihnen gegenüber nicht
vorenthalten wollte.
Ich bedaure es sehr, wenn bei Ihnen der Eindruck entstanden ist,
ich hätte Sie mit dem tragischen Ableben von Christian Pilnacek in
Zusammenhang gebracht. Das war keineswegs beabsichtigt.
Dass es in der Causa Stadterweiterungsfonds einen
Erledigungsentwurf der Sachbearbeiterin gegeben haben soll,
der angeblich aus dem Akt "verschwunden" sein soll, war einer
der Kernvorwürfe der seinerzeitigen anonymen Strafanzeige
(Punkt 2.2.) unter anderem gegen mich - darauf bezog sich
mein höchst missverständliches Mail.
Vielleicht haben Sie Verständnis, dass mich diese fortlaufende
Berichterstattung über Jahre zurückliegende Vorgänge betreffend
meine seinerzeitige - bereits mehr als sechs Jahre zurückliegende -
Funktion als Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, bei denen
ich mir nichts vorzuwerfen habe, an meine emotionalen Grenzen
stoßen lässt.
Dennoch bedauere ich meine emotionale Reaktion und werde
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Und sie rückt auch nicht von ihren zentralen Vorwürfen gegen Fabian Schmid und mich ab.

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