

Die Gesetzesänderung erlaubt Spanien von Nichtresidenten auf deren Anteile an ausländischen Gesellschaften Vermögensteuer zu erheben. Für Nichtresidenten mit Anteilen an ausländischen Gesellschaften mit Immobilieneigentum in Spanien hätte das zur Folge, dass ihre vermögensteuerliche Situation neu beurteilt werden muss, sofern das Gesetz in der aktuell vorliegenden Fassung beschlossen wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies noch vor dem Jahresende geschieht, wird als sehr hoch angesehen.
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