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Cannabis-Verordnung: „Die Kassen beißen Ärzten immer wieder in die Waden“

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Wie sich die Pläne des G-BA zur zur Cannabis-Verordnung auf die Therapie auswirken könnten

Immer wieder streiten Ärztinnen und Ärzte mit Krankenkassen über Erstanträge zur Verordnung von Cannabinoiden auf Kasse. Vor kurzem hat das Bundessozialgericht erstmals vier dieser Streitfälle entschieden – und „das Ergebnis ist absolut ernüchternd“, sagt Schmerz- und Palliativmediziner Professor Sven Gottschling im „ÄrzteTag“-Podcast. Das vor fünf Jahren in Kraft getretene Gesetz hatte zwar noch vorgegeben, dass Krankenkassen Erstanträge auf eine Therapie mit Cannabis „nur in begründeten Ausnahmefällen“ ablehnen dürfen, aber die Praxis hatte sich anders entwickelt: „Die Krankenkassen beißen Ärzten immer wieder in die Waden“, kommentiert Gottschling, Chefarzt im Zentrum für altersübergreifende Palliativmedizin und Kinderschmerztherapie am Universitätsklinikum des Saarlandes, seine Erfahrungen nach fünf Jahren Cannabis-Therapie. Das BSG-Urteil lade den Ärzten, die Cannabis vor allem in der Schmerztherapie einsetzen, einen zusätzlichen Arbeitsaufwand für einen Erstantrag von 15-20 Minuten auf, schätzt Gottschling, der auch 1. Vorsitzender der Deutschen Akademie für ganzheitliche Schmerztherapie ist. Die kämen zum ohnehin bereits hohen bürokratischen Aufwand für die Anträge hinzu. Angesichts der positiv ausgefallenen Ergebnisse der Begleiterhebung zur Cannabis-Verordnung, die im Sommer veröffentlicht wurden, kann Gottschling auch die Pläne des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie nicht nachvollziehen. Derzeit läuft dazu das Stellungnahmeverfahren des G-BA. Geplant ist unter anderem, dass Allgemeinmediziner ohne weitere Zusatzbezeichnung, etwa spezielle Schmerztherapie oder Palliativmedizin, in Zukunft nicht mehr Cannabis verordnen dürfen. Der Schmerz- und Palliativmediziner fürchtet einen Einbruch der Versorgung von Patienten mit Cannabis. Im Podcast erläutert Gottschling, welche anderen Maßnahmen der G-BA plant, und was Ärztinnen und Ärzte beim Erstantrag von Cannabis nach dem BSG-Urteil alles bedenken müssen. Und er gibt einen Ausblick darauf, was er sich von der Legalisierung des Cannabis-Besitzes erhofft.

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Immer wieder streiten Ärztinnen und Ärzte mit Krankenkassen über Erstanträge zur Verordnung von Cannabinoiden auf Kasse. Vor kurzem hat das Bundessozialgericht erstmals vier dieser Streitfälle entschieden – und „das Ergebnis ist absolut ernüchternd“, sagt Schmerz- und Palliativmediziner Professor Sven Gottschling im „ÄrzteTag“-Podcast. Das vor fünf Jahren in Kraft getretene Gesetz hatte zwar noch vorgegeben, dass Krankenkassen Erstanträge auf eine Therapie mit Cannabis „nur in begründeten Ausnahmefällen“ ablehnen dürfen, aber die Praxis hatte sich anders entwickelt: „Die Krankenkassen beißen Ärzten immer wieder in die Waden“, kommentiert Gottschling, Chefarzt im Zentrum für altersübergreifende Palliativmedizin und Kinderschmerztherapie am Universitätsklinikum des Saarlandes, seine Erfahrungen nach fünf Jahren Cannabis-Therapie. Das BSG-Urteil lade den Ärzten, die Cannabis vor allem in der Schmerztherapie einsetzen, einen zusätzlichen Arbeitsaufwand für einen Erstantrag von 15-20 Minuten auf, schätzt Gottschling, der auch 1. Vorsitzender der Deutschen Akademie für ganzheitliche Schmerztherapie ist. Die kämen zum ohnehin bereits hohen bürokratischen Aufwand für die Anträge hinzu. Angesichts der positiv ausgefallenen Ergebnisse der Begleiterhebung zur Cannabis-Verordnung, die im Sommer veröffentlicht wurden, kann Gottschling auch die Pläne des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie nicht nachvollziehen. Derzeit läuft dazu das Stellungnahmeverfahren des G-BA. Geplant ist unter anderem, dass Allgemeinmediziner ohne weitere Zusatzbezeichnung, etwa spezielle Schmerztherapie oder Palliativmedizin, in Zukunft nicht mehr Cannabis verordnen dürfen. Der Schmerz- und Palliativmediziner fürchtet einen Einbruch der Versorgung von Patienten mit Cannabis. Im Podcast erläutert Gottschling, welche anderen Maßnahmen der G-BA plant, und was Ärztinnen und Ärzte beim Erstantrag von Cannabis nach dem BSG-Urteil alles bedenken müssen. Und er gibt einen Ausblick darauf, was er sich von der Legalisierung des Cannabis-Besitzes erhofft.

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